Anwälte in Schorndorf

Seit nahezu 40 Jahren beraten und vertreten wir Sie kompetent in vielen Rechtsgebieten.

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Unser Selbstverständnis

Als Rechtsanwälte sind wir unabhängige Organe der Rechtspflege und vertreten ausschließlich die Interessen unserer Mandantschaft. Was uns anvertraut wird, bleibt bei uns. Wir unterliegen der Verschwiegenheit.

Unsere Aufgabe ist die Klärung und Lösung Ihrer rechtlichen Konflikte. Mit den uns zur Verfügung gestellten rechtlichen Mitteln vertreten und beraten wir Sie auf höchstem Niveau.

Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind für uns lebensnotwendig.

In der Zahnmedizin heißt es vorbeugen ist besser als vorbohren. Wir sagen: „keine Unterschrift ohne Anwalt“.

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Kosten

Unser Rat ist nicht teuer, er ist sein Geld wert

Der Anwaltsvertrag stellt einen Dienstvertrag in Form eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags dar. Dabei gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart.

Die Höhe des Anwaltshonorars richtet sich in aller Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit Ausnahme von Rahmengebühren, Festbetragsgebühren und Wertgebühren ist das Ausschlaggebende Kriterium der Gegenstandswert. In bestimmten Fällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Stundenhonorar.

Wir klären Sie im Rahmen unseres Erstberatungsgesprächs immer über die anfallenden Gebühren auf. Außerdem befragen wir Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung für Ihren Rechtsfall eintritt.

Es besteht außerdem die Möglichkeit am Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind einen Rechtsstreit selbst zu finanzieren.

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

  • Kündigungsschutzklage
  • Abfindung und Aufhebungsvertrag
  • Verfahren vor den Arbeitsgerichten
  • Abmahnung

Der Berufliche Werdegang bringt immer Turbulenzen mit sich. Ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, das Arbeitsverhältnis berechtigt und verpflichtet beide Seiten. In allen Konflikten rund um den Arbeitsplatz unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Denken Sie unbedingt daran, dass im Falle einer Kündigung innerhalb von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage erhoben werden muss.

Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Verkehrsunfall inklusive Schadensabwicklung
  • Personenschäden
  • Bußgeldbescheide
  • Fahrverbot
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung
  • Strafrechtliche Vertretung wegen Straßenverkehrsdelikten

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt und fragen sich, wie es jetzt weitergeht? Sie haben einen Personenschaden oder „nur“ einen Blechschaden erlitten? Wir kümmern uns für Sie um die Abwicklung mit der Haftpflichtversicherung und vertreten Ihre berechtigten Interessen.

Sie wurden geblitzt, sind bei Rot über die Ampel oder haben ein Bußgeldbescheid erhalten? Ihnen droht ein Fahrverbot? Bezahlen Sie nicht voreilig und akzeptieren Sie kein Fahrverbot ohne rechtliche Überprüfung. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig!

Bau- und Architektenrecht

  • Baumängel
  • Vergütung
  • Vertragsgestaltung

Egal ob Bauherr, Architekt, Bauunternehmen oder Handwerker. Schildern Sie uns Ihr Anliegen rund um den Kauf, Verkauf oder Bau Ihrer Immobilie. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Familienrecht

  • Ehevertrag
  • Scheidung
  • Zugewinnausgleich
  • Unterhalt
  • Sorgerecht

Der Gesetzgeber überlässt es mit wenigen Normen weitgehend Familienmitgliedern, wie sie während des Zusammenlebens ihr Familienleben gestalten. Gleichwohl gibt es gesetzliche Folgen einer Eheschließung, die im Falle einer Trennung und anschließenden Scheidung greifen. Es empfiehlt sich häufig, vor einer Eheschließung über die Folgen und die Veränderungen der Rechtsbeziehungen zueinander nachzudenken. Mit einem Ehevertrag können die jeweiligen Interessen berücksichtigt werden.

In der Euphorie am Anfang einer Ehe, wird oft übersehen, dass es wichtig wäre, gerade dann, wenn sich die Eheleute gut vertragen, darüber nachzudenken, welche Regelungen für den Fall des Scheiterns einer Beziehung die Richtigen wären. Der Gesetzgeber gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten, es muss nicht immer im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt werden, denn welche Vorteile bietet die Gütertrennung?

Dies gilt insbesondere auch für Zuwendungen, die Schwiegereltern an die Eheleute/Schwiegerkinder leisten. Dies könnte häufig ein böses Erwachen für den Fall einer Trennung vermeiden. Die Enttäuschung, Trauer und Wut über eine Trennung verhindern oft, dass noch einvernehmliche Regelungen getroffen werden, die den Beteiligten die Zukunft erleichtern würden. Der Scherbenhaufen steht. Rechtzeitige gute Beratung kann hier eine wichtige Unterstützung sein, damit die Weichen rechtzeitig und sicher für die Zukunft gestellt sind.

Das Familienrecht kennt viele Facetten und Rechtsgebiete, wie elterliche Sorge, Umgangsrecht, Wechselmodell, Kinderunterhalt, Unterhalt während des Getrenntlebens, nachehelicher Unterhalt, Auseinandersetzung der Haushaltsgegenstände, Rechte an der Ehewohnung, gesamtschuldnerische Haftung für Kredite, Nutzungsentschädigung für genutztes Eigentum, Zugewinn Auseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Ehescheidung, um nur einige Überschriften zu nennen.

Hier bedarf es jeweils einer individuellen und umfassenden Beratung um entsprechend dem Ratsuchenden die oft schwierigen Rechtslagen zu erklären und verständliche Lösungswege aufzuzeigen.

Sozialhilferegress

Der Sozialhilferegress umfasst die Fälle, in denen ein Sozialhilfeträger z. B. im Pflegefall Rückgriff auf die Angehörigen nehmen kann, sei es wegen erhaltener Geld- und Sachzuwendungen oder auch im Wege des Unterhalts oder im Falle eines Erbes.

Erbrecht

  • Beratung hinsichtlich der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Überschuldeter Nachlass und Nachlassinsolvenz

Allgemeines Vertragsrecht

Verträge werden täglich geschlossen. Ganz egal ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Reisevertrag oder Dienstvertrag, ob im privaten oder geschäftlichen Bereich. Von der Vertragsgestaltung über das Gewährleistungsrecht, bis hin zur Rückabwicklung beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen rund um das Vertragsrecht.

Strafrecht

Oft sind es die kleinen Taten, die großes Bewirken. Das Strafrecht kennt nicht nur Mord, sondern wird von Diebstahl, Betrug, BTM Verstößen, Straßenverkehrsdelikten oder einfachen Körperverletzungen geprägt.

Jeder Betroffene hat das Recht auf eine angemessene Verteidigung und ein faires Verfahren. Am wichtigsten ist die richtige Verteidigungsstrategie. Die Verteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren und endet im besten Fall mit einer Einstellung des Verfahren, ohne dass es zu einer nervenaufreibenden und kostenfressenden Verhandlung kommt. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig und wir nehmen uns Ihrem Fall an.

Miet- und Wohnungseigentümerrecht

  • Kündigung oder Aufhebung des Mietverhältnisses
  • Mängel, Instandsetzung
  • Mieterhöhung, Mietminderung
  • Schönheitsreparaturen
  • Wohnungseigentümerrecht
  • Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Beschlussanfechtung
  • Ordnungsgemäße Verwaltung

Wir vertreten Mieter und Vermieter im gewerblichen und privaten Bereich. Außerdem sind wir auf die Betreuung von Hausverwaltungen spezialisiert.

Das Mietrecht-im gewerblichen Bereich, ebenso wie im Wohnraummietrecht wird maßgeblich mitbestimmt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch der Gesetzgeber ist hier immer wieder aktiv. Diese Veränderungen müssen berücksichtigt werden. Gerade im Wohnraummietrecht gibt der Gesetzgeber bei vielen Normen vor, dass Abweichungen von der Gesetzesregelung unwirksam sind, gut gemeinte Vereinbarungen können also unter Umständen gar nicht greifen.

Der Erwerb einer Eigentumswohnung in einer Wohngemeinschaft ist gebunden durch das Gemeinschaftseigentum und die Eigenheiten des Wohnungseigentumsrechts. Der Gesetzgeber bildet die Wohnungseigentümergemeinschaft zunehmend als Gesellschaftsform. Welche Folgen dies für die Wohnungseigentümer und die Wohnungseigentümergemeinschaft hat wird dich in naher Zukunft durch die weitere Entwicklung der Rechtsprechung zeigen.

Die Anforderungen an Hausverwaltungen werden ständig erhöht. Die Tätigkeit soll zukünftig nur noch von zertifizierten Verwaltern gemäß § 26a WEG ausgeübt werden. Der Gedanke des technischen Fortschritts findet auch seinen Niederschlag im Gesetz, nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen die z.B. dem Laden elektrisch betriebene Fahrzeuge dienen.

Was im Gesetz formuliert ist, bedeutet in der Praxis ebenfalls eine Umsetzung, die gut durchdacht und geplant sein muss, insbesondere auch tatsächlich umsetzbar sein muss.

All diese Neuerungen stellen neue Ansprüche dar und bedürfen der Beratung.

Opferschutz

  • Nebenklage
  • Zeugenbegleitung
  • Verletztenbeistand
  • Opferentschädigung

Wer von einer Straftat betroffen ist, als Verletzter, als Opfer oder als Zeuge sieht sich unversehens in ein Justizverfahren verstrickt. Es stellen sich viele Fragen, hier ist es wichtig rechtzeitig juristisch beraten zu sein und auch zu wissen, welche Einrichtungen es gibt, die unterstützen können. (Fachbehörden, Beratungsstellen, Zeugenbegleitung)

Die Vorschriften der Strafprozessordnung sind in den letzten Jahren verstärkt worden, um die Rechte von Verletzten und Nebenklageberechtigten zu stärken. Auch die Verfahrensvorschriften achten besonders auf die schutzwürdigen Interessen von Verletzten.

Insgesamt ist es wichtig, frühzeitig zu kommunizieren und sich darüber klar zu werden, welche Rolle man im Strafverfahren einnimmt, nach welchen Prozessregeln die Gerichte arbeiten müssen und worauf die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidungen stützt.

Auch die Kostenfrage ist klärungsbedürftig. Kann ein Opfer nach dem Opferentschädigungsgesetzt Ansprüche stellen? Auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche kommen in Betracht.

Frau Rechtsanwältin Lischik-Nickel ist seit 2009 Mitglied der Gruppe „Nero“ (Netztwerk engagierte Rechtsanwälte für Opferschutz) in Stuttgart und Umgebung, die an die Zeugenbegleitung Stuttgart angebunden ist. Durch dieses Netzwerk und die Kooperation mit anderen Fachbehörden soll die bestmögliche Vertretung von Verletzten, Zeugen und Opfern gewährleistet sein.

Anwälte

Barbara Lischik-Nickel

Rechtsanwältin

Barbara Lischik-Nickel

In der Anfangszeit meiner Anwaltstätigkeit hat mir ein Mandant, ein schon sehr betagter Herr, der verzweifelt war, weil man ihm in seiner Kur eine sehr hohe Telefonrechnung präsentiert hatte, gegen die er sich wehren musste, auf einer Postkarte geschrieben: Die Worte des Pfarrers vom Sonntag habe ich mir zu Herzen genommen: „Unrecht ist eine Gemeinheit.“ Dieser Satz ist nun seit annähernd 35 Jahren der Leitsatz für meine Anwaltstätigkeit geworden,

Unrecht ist eine Gemeinheit, dieser Satz ist zeitlos. Letztlich bestimmt er unsere ganz persönlichen Empfindungen, Recht zu schaffen ist auch die Handlungsmaxime unserer Gesellschaft, unserer Gesetzgebung, die uns die Normen für unser Zusammenleben gibt.

 

Es ist meine Motivation meinen Mandanten, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, sich nicht ungerecht behandelt zu fühlen und ungerecht behandelt zu werden. Dies gilt sowohl für unseren privaten Bereich Familie, unsere privaten Rechtsbeziehungen, als auch für unsere beruflichen Felder und insbesondere durch den Staat.

Ich schätze die tägliche Herausforderung, die unser Beruf mit sich bringt. Das Auseinandersetzen mit verschieden Auffassungen und gute Lösungen für die Probleme der Beteiligten zu erarbeiten. Das möchte ich nicht missen.

Seit März 1984 bin in Schorndorf als Rechtsanwältin tätig. Seit 1991 führen wir die Kanzlei in Sozietät mit Frau Rechtsanwältin Hautz-Hilgart.

1999 wurde mir die Fachanwaltschaft für Familienrecht verliehen, 2006 die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Das Familienrecht ist vielfältig.

Die Heirat, der schönste Tag im Leben!?

Damit es so werden kann, damit es keine bösen Überraschungen gibt, berate ich gerne vor einer Eheschließung welche rechtlichen Folgen eine Eheschließung für die Beteiligten mit sich bringt.

Was verändert sich beim Vermögenserwerb, welche Unterhaltsverpflichtungen bestehen, wie wirken sich Zuwendungen der Schwiegereltern oder Eltern auf das Vermögen aus, es gibt vielfältige Rechtsfolgen und Rechtsfragen. Insbesondere können auch wichtige Entscheidungen getroffen werden und Weichen in die Zukunft gestellt werden, indem notarielle familienrechtliche Verträge rechtzeitig geschlossen werden.

Im Falle des Scheiterns einer Ehe gilt es für die Beteiligten die Rechtsfolgen zu klären.

Der Rentenausgleich-Versorgungsausgleich ist ein stets spannendes Thema, die mathematischen Aufgaben die dort gestellt werden sind eine Herausforderung.

Ich suche die Gerechtigkeit für die Betroffenen, wenn es um die Auseinandersetzung des Vermögens geht, sowie um die Regelung von Unterhaltsansprüchen.

Wenn es uns Juristen gelingt in streitigen Sorge, und Umgangsangelegenheiten für die betroffenen Kinder den Eltern gute Lösungen mitzugeben, so dass sie nicht wieder immer wieder die Gerichte aufsuchen müssen, haben wir als Familienrechtler gute Arbeit geleistet.

Die ist aber sehr anspruchsvoll und gelingt uns nicht immer.

Besonders gerne tüftele ich an den Problemen, die das Wohnungseigentumsrecht uns aufgibt. Wir haben zum 1. Dezember 2020 eine umfassende Gesetzesneuregelung bekommen. Die Neuerungen, die auf uns zukommen fordern uns wieder heraus unsere juristischen Kenntnisse zu nutzen.

Ebenso ist das Mietrecht, das Wohnraummietrecht, wie das gewerbliche Mietrecht ein sich ständig den gesellschaftlichen Erfordernissen anpassendes veränderndes Recht.

Die Vertretung von Verletzen Opfern aus Straftaten im Ermittlungsverfahren, sowie im Strafverfahren gehört ebenfalls zu meinen anwaltlichen Tätigkeiten.

Die berufliche Qualifikation erhalte ich durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung, allein in jeder Fachanwaltschaft absolvieren wir jährlich mindestens 15 Stunden Pflicht Fortbildung.

Ich bin Mitglied im DAV (Deutschen Anwaltsverein), ebenso in den fachbezogenen Arbeitsgemeinschaften des DAV, Familienrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Als Mitglied der Gruppe NERO, Netzwerk engagierte Rechtsanwälte für Opferschutz in Stuttgart und Umgebung, angeliefert an die Zeugenbegleitung Stuttgart, Psychosoziale Prozessbegleitung, PräbentSozial, sowie die Jugendagentur Stuttgart, beraten wir insbesondere Kinder und Jugendliche, Opfern von Straftaten als Clearingstelle ehrenamtlich.

Wichtig ist mir auch, mich gesellschaftlich ehrenamtlich zu engagieren. Ich habe 20 Jahre lang den Vorstand für das Familienzentrum Schorndorf e.V. innegehabt. Seit dem Jahr 2009 war ich Vorsitzende des Fördervereins der Künkelin Grundschule in Schorndorf. Die ehrenamtliche Tätigkeit hat mir wichtige Einblicke und Kooperationen mit anderen Berufszweigen ermöglicht, mir ermöglicht ein Netzwerk aufzubauen, dass mir in meiner Berufstätigkeit von großem Nutzen ist.

Sabine Hautz-Hilgart

Rechtsanwältin

Sabine Hautz-Hilgart

Seit meiner Anwaltszulassung im März 1991 bin ich in Schorndorf in der Kanzlei mit Rechtsanwältin Lischik-Nickel tätig. Dabei habe ich meinen Fokus stets darauf gerichtet für den rechtssuchenden Mandanten ein guter Lotse zu sein und lösungsorientiert seine Probleme anzugehen. Das erfordert in erster Linie eine gründliche Sachverhaltsermittlung und die Fähigkeit, das Ineinandergreifen verschiedener Rechtsgebiete zu erkennen.

In meinen bisher 30 Berufsjahren war es mir deshalb immer wichtig, dass der Mandant in mir sowohl einen zuverlässigen Ansprechpartner auf Augenhöhe wie auch Begleiter in schwierigen Lebenssituationen findet. Als Allgemeinanwalt konnte ich so eine breite forensische Erfahrung sammeln.

Meine Bearbeitungsschwerpunkte liegen im Zivilrecht, dazu gehören in erster Linie sämtliche Bereiche des Bürgerlichen Rechts, nämlich Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Schadensersatzrecht sowie Familien- und Erbrecht. Im Erbrecht habe ich mich zum zertifizierten Testamentsvollstrecker qualifiziert. Daher bin ich befugt in dieser Eigenschaft einen Nachlass nach den Vorgaben eines Erblassers abzuwickeln. Ferner hat mir meine Tätigkeit als Verfahrenspfleger in gerichtlichen Betreuungs- und Unterbringungsverfahren sowohl vielfältige als auch wertvolle menschliche und rechtliche Erfahrungen eingebracht, so dass ich auch in Fragen rund um das Betreuungsrecht kompetent beraten und vertreten kann. Mein besonderes Interesse gilt darüber hinaus dem Komplex Sozialhilferegress, also dem Problemkreis in welchen Fällen ein Sozialhilfeträger z. B. im Pflegefall Rückgriff auf die Angehörigen nehmen kann, sei es wegen erhaltener Geld- und Sachzuwendungen oder auch im Wege des Unterhalts.

Rechtsanwalt

Benjamin Burchard

Nach meinem Abitur begann ich mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen und schloss die erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich im Frühjahr 2018 an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen ab. Mit dem Bestehen der zweiten Juristischen Staatsprüfung Anfang 2020 wurde ich durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart als Rechtsanwalt zugelassen.

Meine Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht und im Verkehrsrecht. Ich stehe meinen Mandanten bei allen Fragen rund um das Mietverhältnis, die Wohnungseigentümergemeinschaft und bei allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten tatkräftig zur Seite.

Natürlich berate ich Sie auch in anderen Rechtsgebieten. Schildern Sie mir Ihr Anliegen und wir werden gemeinsam eine Lösungsstrategie entwickeln.

Seit 2005 bin ich zudem Mitglied des Sportvereins Plüderhausen und engagiere mich durch aktiven Einsatz und soziales Engagement in der Tischtennisabteilung.

Kontakt

Tel.: 07181 24052

Fax: 07181 21607

Mail: info@kanzleianderwache.de

Bürozeiten

Montag – Donnerstag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr | 13:30 Uhr – 17:00 Uhr

 

Freitag 08:00 Uhr – 13:00 Uhr