Testamentsvollstreckung

zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Sabine Hautz-Hilgart

Sabine Hautz-Hilgart

Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erben der Ehepartner und/oder die Verwandten. Wer eine abweichende Erbfolge wünscht muss eine letztwillige Verfügung errichten. Das kann ein Testament oder ein Erbvertrag sein.

Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung. Der Wille des Erblassers entscheidet.

Was sind die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers?

  • Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
  • Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
  • Er reicht die Erbschaftssteuererklärung ein und führt die Erbschaftssteuer ab.
  • Er verteilt den Nachlass an die Erben.
  • Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben.

Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet in erster Linie Schutz des Nachlasses und Schutz für die als Erben eingesetzten Angehörigen, z. B. vor ungewolltem Zugriff Dritter für den Fall, dass einer der Erben verschuldet ist. Der Testamentsvollstrecker garantiert eine geordnete Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses.

Wer sollte in seinem Testament Testamentsvollstreckung anordnen?

  • Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
  • Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte, insbesondere bei Patchworkfamilien
  • Immobilienbesitzer und Inhaber komplexer Vermögenswerte
  • Unternehmer, Stifter

Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Dafür stehe ich mit meiner 30-jährigen Berufserfahrung als Rechtsanwältin im Familien- und Erbrecht sowie meiner Zertifizierung zum Testamentsvollstrecker. Meine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V. (AGT e. V.) ermöglicht mir neben einem Gedanken- und Meinungsaustausch die regelmäßige Fort- und Weiterbildung, um meine Qualifikation auf hohem Niveau aufrecht zu erhalten.